Jetzt renovieren - der Staat zahlt mit

Mit dem Erlass des Bundesfinanzministeriums (Az.: IV A 5-S 2296 b-13-03) sind Renovierungsaufwendungen in einem inländischen Privathaushalt, die bisher als
"Kosten der privaten Lebensführung" galten, zu "haushaltsnahen Dienstleistungen"
erklärt worden, soweit es sich nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder
eine außergewöhnliche Belastung handelt.
Dazu gehören z.B. Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten an
der selbstgenutzen Wohnung, Aufwendungen für das Putzen der Fenster sowie die
laufende Gartenpflege.

Voraussetzung hierfür:
Sie müssen vom Handwerker erbracht werden und sind mit der Handwerkerrechnung
und Überweisungsbeleg der Bank zu belegen.

Sie können bis zu 20% der Kosten, maximal € 600,00 pro Jahr von Ihrer Steuer abziehen.

Es gibt noch andere Fördertöpfe:

ProKlima - Der enercityFonds stellt Fördermittel für die Außenwanddämmung zur Verfügung.
Weitere Infos unter: http://www.proklima-hannover.de

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