Jetzt renovieren - der Staat
zahlt mit
Mit dem Erlass des Bundesfinanzministeriums
(Az.: IV A 5-S 2296 b-13-03) sind Renovierungsaufwendungen in einem
inländischen Privathaushalt, die bisher als
"Kosten der privaten Lebensführung" galten, zu "haushaltsnahen
Dienstleistungen"
erklärt worden, soweit es sich nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten
oder
eine außergewöhnliche Belastung handelt.
Dazu gehören z.B. Schönheitsreparaturen und kleinere Ausbesserungsarbeiten
an
der selbstgenutzen Wohnung, Aufwendungen für das Putzen der
Fenster sowie die
laufende Gartenpflege.
Voraussetzung hierfür:
Sie müssen vom Handwerker erbracht werden und sind mit der
Handwerkerrechnung
und Überweisungsbeleg der Bank zu belegen.
Sie können bis zu 20% der Kosten, maximal
€ 600,00 pro Jahr von Ihrer Steuer abziehen.
Es gibt noch andere Fördertöpfe:
ProKlima - Der enercityFonds stellt Fördermittel für die
Außenwanddämmung zur Verfügung.
Weitere Infos unter:
http://www.proklima-hannover.de
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